Verlage als gesetzgebende Gewalt

Bei meinem Projekt „den Allgemeinen Teil des BGB wenigstens einmal komplett durchgelesen haben“, stieß ich auf ein paar nette Fußnoten in meiner weißen BGB-Ausgabe des dtv-Verlags.

Eine davon stach besonders ins Auge, bei § 40 BGB:

¹) Zeichensetzung amtlich.

Daraufhin wollte ich einmal nachschauen, wie dejure.org die Fußnote formuliert, meistens schlage ich Gesetzestexte ja dort nach. Keine Fußnote, keine Anmerkung.

Ebensowenig bei lexetius.com oder gesetze-im-internet.de. All diese Online-Anbieter haben stillschweigend einen Schusseligkeitsfehler des Gesetzgebers eigenständig ausgebügelt und weisen nicht einmal darauf hin.

Denn die vorherige Fassung des § 40 S. 1 BGB lautete:

Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, des § 28 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt.

Das „Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlichen Vereinsvorständen“ vom 29. September 2009 (in Kraft seit 3. Oktober 2009) ordnete in Art. 1 Abs. 3 an:

In § 40 wird die Angabe „des § 28″ durch die Angabe “ , der §§ 28, 31a Abs. 1 Satz 2″ ersetzt

Damit lautet der echte Text nun

Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, , der §§ 28, 1a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt.

Die genannten Online-Anbieter haben das falsche „Komma-Leerzeichen-Komma-Leerzeichen“ nun einfach korrigiert und nicht einmal darauf hingewiesen:

Die Vorschriften des § 26 Absatz 2 Satz 1, des § 27 Absatz 1 und 3, der §§ 28, 1a Abs. 1 Satz 2 sowie der §§ 32, 33 und 38 finden insoweit keine Anwendung als die Satzung ein anderes bestimmt.

Bezüglich gesetze-im-internet.de habe ich mich dann ans Bundesministerium der Justiz gewendet. Dort erhielt ich auch ausgesprochen zügig eine Antwort. Die Dokumentationsstelle beim Bundesamt für Justiz sei mit der Fehlerbehebung beauftragt worden.

(Die kommerziellen Anbieter sollen ihre Fehler doch selbst finden und ausbügeln.)

Und ein paar Wochen später war der Text dann korrigiert, sogar ganz ohne Fußnote.