Der objektive Dritte

Kürzlich war ich an einer Diskussion beteiligt, die ich ziemlich unergiebig fand, weil mein Gegenüber auf meine Argumente überhaupt nicht eingehen wollte und stattdessen immer nur seine, meiner Meinung nach wirklich abwegige, Ansicht wiederholte.

Es ging um den klassischen Fall vertauschter Preisauszeichnungen.

Kunde M (weil im SV minderjährig, hier ist das aber egal) greift sich im Regal einen mit 10 Euro ausgezeichneten Artikel und geht zur Kasse. Kassiererin K verkauft ihm den.

Abweichend vom Normalfall hatte jedoch ein Scherzkeks das Preisschild am Regal vertauscht, der Artikel kostet eigentlich laut Liste 20 Euro. Von dieser Vertauschung wußten weder M noch K etwas.

Zudem wurde der Verkauf aufgrund technischen Defekts der Kasse „händisch“ ausgeführt, und zwar so, daß weder K noch M erkannten, daß sie unterschiedliche Preise zugrundelegten.

Gut, da kann man dann viel darüber schreiben, ob ein verdeckter Einigungsmangel vorliegt, oder doch eher ein Totaldissens, aber das ist nicht der Punkt.

Der Punkt ist die Auslegung der Willenserklärungen. Und uneinig war ich mir mit meinem Diskussionspartner darüber, wie die Willenserklärung des M auszulegen ist.

Die natürliche Auslegung ist klar: M hat das Preisschild „10 Euro“ gesehen und wollte zu dem Preis kaufen.

Aber wie stehts um die normative Auslegung? Also die Auslegung nach dem Empfängerhorizont eines „objektiven Dritten in der Situation des Erklärungsempfängers“?

Der Diskutant bestand darauf, auch dort seien 10 Euro zugrundezulegen. Denn schließlich wüßte der objektive Dritte ja von der Vertauschung.

Er hat trotz mehrfacher Nachfrage nie klargestellt, ob er einen „göttlichen“, allwissenden Dritten postuliert, oder eher einen Dritten, der mit dem M durch den Laden läuft und all das riecht, hört, sieht und schmeckt, was auch M riecht, hört, sieht und schmeckt.

Und beides ist meiner Meinung nach schlicht falsch.

Denn er unterschlägt den Teil „in der Situation des Erklärungsempfängers“. K ist aber nicht allwissend, sie weiß tatsächlich nichts von dem vertauschten Schild. Und K ist auch nicht mit M durch den Laden getapert.

Der Sinn und Zweck der normativen Auslegung ist ja nun der Verkehrsschutz. Der Erklärungsempfänger soll geschützt werden. Wollte man dies nicht, könnte man gleich beim natürlichen Willen des Erklärenden bleiben.

Und der „objektive Dritte“ bedeutet nicht, daß der physisch danebensteht. Er sitzt „in der Haut der K“ an der Kasse. Sinn und Zweck dieses Konstrukts ist es, rein persönliche Vorlieben, Abneigungen und Eigenheiten des Erklärungsempfängers abzustrippen, um den „idealen Erklärungsempfänger“ zugrundezulegen.

Wenn der Erklärungsempfänger also unerkennbar schwerhörig wäre, dann wäre der objektive Dritte nicht schwerhörig. Wenn der Erklärungsempfänger Rassist wäre, dann wäre es der objektive Dritte nicht.

Aber wenn K an der Kasse sitzt und sich die letzten zwei Stunden dort nicht wegbewegt hat, dann sitzt auch der objektive Dritte seit zwei Stunden an der Kasse. Und weiß eben nicht, was der Kunde sich in seinem Innersten so denkt.

Und daher kann bei der normativen Auslegung nicht herauskommen, daß der vertauschte Preis maßgeblich ist.

Natürlich kann gegebenenfalls hinterher nach Treu und Glauben etc. pp. die Willenserklärung doch mit genau diesem Preis gewertet werden. Aber das liegt nicht an der normativen Auslegung, sondern an einer nachträglichen Korrektur.